Life & Style Vererben ganz ohne Konflikte – mit diesen 5 goldenen Regeln

Vererben ganz ohne Konflikte – mit diesen 5 goldenen Regeln

Die Familie kann man sich nicht aussuchen. Ihr aus dem Weg zu gehen, scheint häufig die beste Option zu sein. Dies ist jedoch vor allem im Fall eines Erbfalls selten möglich, wenn aus Verwandten plötzlich erbitterte Konkurrenten und Konkurrentinnen werden. In solchen Situationen ist eine gut durchdachte Ablebens-Strategie von unschätzbarem Wert.

Ohne Testament ist Streit vorprogrammiert

Ein altes Sprichwort besagt: „Wenn Gott mit dem Tode kommt, dann kommt der Teufel mit den Erben.“ Wer schon einmal miterlebt hat, wie selbst engste Verwandte nach einem Todesfall aufeinander losgehen, wird dem wohl zustimmen. Geldfragen lassen leider oft wenig Raum für Pietät und beim Erben und Vererben geht es manchmal schlicht um sehr viel Kohle. In den meisten Fällen werden zwar Häuser, Grundstücke oder Wohnungen vererbt. Aber dies führt nicht zwangsläufig zu einer Generation „lachender Erbinnen und Erben“ – ganz im Gegenteil.

Zunehmend weniger Personen klären die Frage um den Nachlass mit einem Testament. Das bedeutet, dass Streit unter den Erbenden vorprogrammiert ist, da ohne ein solches Schriftstück die gesetzliche Erbfolge greift. Diese ist leider nicht immer im Interesse aller Beteiligten. Die Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches sind auf die klassische „Vater-Mutter-Kind-Familie“ zugeschnitten und haben wenig mit den Realitäten heutiger Patchwork-Konstellationen zu tun.

Die klassische Erbfolge

Selbst in traditionellen Familien ist nicht immer nur Sonnenschein, aber das scheint bei den gesetzlichen Vorgaben keine große Rolle zu spielen. Diese verteilen den Nachlass ohne viel Federlesen an die Ehepartnerin oder den Ehepartner und die Verwandten des oder der Verstorbenen. Dabei haben Kinder und Enkelkinder der Erblasserin oder des Erblassers Vorrang vor Eltern, Großeltern oder anderen Verwandten.

Das allein birgt schon ausreichend Konfliktpotenzial. Aber es wird noch schlimmer: Sobald es mehr als einen erbberechtigten Verwandten gibt, wird automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft gebildet. Diese ist in der Regel so flexibel wie ein Amboss. Der gesamte Nachlass – Bargeld, Schmuck, Immobilien, aber auch mögliche Schulden – wird zum gemeinschaftlichen Vermögen der Miterbenden. 

Miterbende sind damit anteilige Eigentümer oder Eigentümerin jedes einzelnen Nachlassgegenstandes. Das bedeutet auch, dass die Erbschaft nur gemeinschaftlich verwaltet werden kann. Eine demokratische Regelung, die jedoch in der Praxis oft zu massiven Problemen führt, sei es wegen familiärer Streitigkeiten oder unterschiedlicher Vorstellungen darüber, wie das Erbe genutzt werden sollte.

Die 5 goldenen Regeln zum Vererben

Um das mögliche Konfliktpotenzial etwas zu dämpfen und den letzten Willen klar zu kommunizieren, empfiehlt es sich, die folgenden fünf goldenen Regeln fürs Vererben zu berücksichtigen. Diese wurden von der Postbank erstellt und beinhalten wertvolle Tipps, um den Frieden innerhalb einer Familie zu wahren.

  1. Die Erbschaft frühzeitig planen
  2. Ein Testament aufsetzen
  3. Vor dem Tod die Schenkung nutzen und von Freibeträgen profitieren
  4. Vollmachten an vertraute Personen ausstellen
  5. Den digitalen Nachlass regeln

Diese fünf Regeln sorgen nicht nur dafür, dass auch geliebte Personen außerhalb der Verwandtschaft von dem hinterlassenen Vermögen profitieren, sondern auch die Erbschaftsteuer bis zu einem gewissen Punkt umgangen werden kann.

Darüber hinaus haben soziale Medien in den letzten Jahren enorm an Fahrt aufgenommen, so dass heutzutage nahezu jede Person über ein digitales Profil verfügt. Was hiermit nach dem Tod passiert, sollte ebenfalls frühzeitig geklärt werden.

Wichtige Inhalte eines Testaments

Ein Testament ist ein besonderes Dokument, in dem der letzte Wille niedergeschrieben wird. Klare Formulierungen und Rahmenbedingungen sind wichtig, damit das Testament rechtlich wirksam ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte genannt, die bei der Testamentserstellung unbedingt beachtet werden sollten:

  • Namentliche Nennung aller Erbenden: Es ist wichtig, alle Erbenden klar und deutlich im Testament zu nennen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Angaben, wie „die Nachbarin“ oder „der Lieblingsonkel“ reichen meist nicht aus und können obendrein das Konfliktpotenzial zusätzlich erhöhen.
  • Übertragung bestimmter Gegenstände oder Geldsummen: Gegenstände sollten nur benannt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese im Nachlass enthalten bleiben. Falls Unsicherheiten bestehen sollten, sind Alternativregelungen unvermeidbar, um zukünftige Unklarheiten zu vermeiden.
  • Nennung von Ersatzpersonen: Bei der Ernennung von erbenden Personen sollten stets unterschiedliche Faktoren wie das Alter und die Gesundheit berücksichtigt werden. Falls die Möglichkeit besteht, empfiehlt es sich darüber hinaus, Ersatzpersonen einzusetzen, um der gesetzlichen Erbfolge entgegenzuwirken.
  • Die Problematik mehrerer Versionen: Es ist keine Seltenheit, dass von einem Testament mehrere Versionen existieren. Fraglich ist in diesem Fall nur, welche geltend gemacht werden soll. Mögliche Unklarheiten sollten hierbei bestmöglich umgangen werden, indem die Erblasserin oder der Erblasser klärt, welche Abschnitte aus vorangehenden Testamenten gelten und jedes Testament mit einem Datum versieht.

Richtig Vererben – ein Fazit

Nicht selten führt der Todesfall unter den Nachfahren zu Streitigkeiten. Um diese bereits im Vorfeld zu umgehen, gibt es einige Tipps, die präventiv wirken können. Mit Vollmachten an vertraute Personen oder Schenkungen, die bereits zu Lebzeiten in die Tat umgesetzt werden, kann ein größerer Konflikt innerhalb der Familie bereits im Keim erstickt werden. Vor allem aber ist die frühzeitige Erbplanung besonders wichtig.

In diesem Fall empfiehlt sich insbesondere die Erstellung eines Testaments. Ganz ohne Herausforderungen kommt man damit jedoch nicht aus, weshalb die Unterstützung einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Erbrecht durchaus Sinn macht. Auf diese Weise wird ein rechtlich wasserdichter letzter Wille verfasst, der für Erbende bei der Testamentseröffnung keine bösen Überraschungen bereithält, sondern für Klarheit sorgt.

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