Life & Style Bürgergeld: Wie die Grünen Fake News mit Fake News bekämpfen

Bürgergeld: Wie die Grünen Fake News mit Fake News bekämpfen

Eine offizielle Antwort der Bundesregierung zum Bürgergeld lässt die Grünen jubeln. Sie sehen darin die Aussage widerlegt, dass die Höhe des Bürgergelds zum Auf-der-faulen-Haut-liegen verführt. Doch bei der Interpretation der Zahlen unterschlagen die Jubelnden die ganze Wahrheit.

Andreas Audretsch ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag. Und er hat sich so richtig schön aufgeregt: Populisten schürten mit Falschinformationen über das Bürgergeld Wut und vergifteten die Gesellschaft, schreibt er auf X. Und dann: „Wir setzen Fakten dagegen. 2023 sind weniger Menschen aus einem Job in die Grundsicherung gewechselt als jemals zuvor.“ Mit Grundsicherung meint Audretsch das Bürgergeld. Und seine deutlichen Worte richten sich gegen die weitverbreitete Ansicht, dass es so hoch ist, dass vielen Menschen das Arbeiten weniger attraktiv erscheint als das Geldkassieren vom Staat. So etwas wird ja von Berufsverbänden wie den Gebäudereinigern bis hin zu Parteien wie CDU und AfD beklagt.  Das Dumme ist nur: Audretschs Art, die Zahlen zu lesen, ist auch nur die halbe Wahrheit. Und die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge.

Doch der Reihe nach. Der Grünen-Politiker bezieht sich auf eine Anfrage, die sein Parteikollege, der ehemalige Verdi-Chef Frank Bsirske an die Bundesregierung gestellt hatte. Er wollte wissen, wie sich das Bürgergeld so entwickelt. Geantwortet hat offiziell das Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) mit einigen nicht leicht zu entschlüsselnden Sätzen, die die Bundesagentur für Arbeit dem Minister aufgeschrieben hat. Darin kommt tatsächlich folgende Aussage vor: „Die Zugänge aus Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt in Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II lagen im Jahr 2023 mit 341.000 Zugängen um 13,7 Prozent bzw. 54.000 Zugängen niedriger als im Jahr 2022.“ Zur Erläuterung: Mit „erstem Arbeitsmarkt“ ist eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemeint, und hinter „Rechtskreis SGB II“ verbirgt sich im Beamtendeutsch das Bürgergeld. Es gibt also weniger Menschen, die aus der Arbeit ins Bürgergeld gerutscht sind als im Jahr davor. Audretsch und zuvor schon Parteifreund Bsirske haben Recht. Oder?

Nein, haben sie nicht. Sie haben nämlich einige andere aufschlussreiche Zahlen unter den Tisch fallen lassen, die bei der Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage freundlich herübergereicht werden.  Da ist zum einen die gewaltige Menge von insgesamt 3,28 Millionen „Fällen“, die 2023 im Bürgergeld gelandet sind. Hier steht bewusst „Fälle“ und nicht Menschen, weil manche gleich mehrmals im Jahr ins Bürgergeld rutschen. Verglichen mit dem Jahr zuvor, in dem das Bürgergeld noch offiziell „Arbeitslosengeld II“ oder umgangssprachlich „Hartz IV“ hieß, sind dies 64 000 oder zwei Prozent mehr Zugänge.

Wie kommt diese hohe Zahl zustande? Auf der einen Seite gibt es eine Sondersituation, die aber auch schon 2022 bestanden hat: Ukrainische Flüchtlinge landen in Deutschland automatisch im Bürgergeld. Das belastet dieses steuerfinanzierte Sozialsystem, aber die Politik hat es so entschieden. Auf der anderen Seite gibt es aber eine neue Entwicklung, die Bsirske, Audretsch und Co. hätte zu denken geben müssen, bevors sie das Bürgergeld bejubeln: Die Zahl derjenigen, die nach ihrer Ausbildung unmittelbar ins Bürgergeld übergehen, ist stark gestiegen: von 855 000 im Jahr 2022 – damals landeten sie im Arbeitslosengeld II – auf 1,02 Millionen im vergangenen Jahr, dröselt die Bundesagentur für Arbeit auf. Für Auszubildende ist das Bürgergeld also offenbar attraktiv. Leicht gestiegen, nämlich um 30 000 auf 1,4 Millionen ist auch die Zahl derjenigen, die aus „Arbeitsunfähigkeit“, weil krank, oder aus „mangelnder Verfügbarkeit“, zum Beispiel weil sie sich dem Kindergroßziehen voll und ganz widmen, in das Bürgergeld gewechselt sind.

Unterm Strich ist also folgendes richtig: Die Statistik gibt tatsächlich keinen Beleg für die These her, dass jemand, der schon jahrelang einer ordentlichen Beschäftigung nachgeht, einfach so in den Sack haut und Bürgergeld bezieht. Die Fälle sind auch deswegen nur überschaubar viele, weil so jemand, zumindest, wenn er nicht selbst gekündigt hat, erstmal in der Arbeitslosenversicherung landet. Die Statistik stützt aber sehr wohl auch die These, dass das Bürgergeld hochattraktiv ist. Das gilt vor allem für Auszubildende, für Flüchtlinge aus der Ukraine und anerkannte Asylbewerber, die ebenfalls einen Anspruch darauf haben.

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