Leadership & Karriere Weihnachtsfeier-Knigge für Party-People

Weihnachtsfeier-Knigge für Party-People

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür, und das bedeutet auch, dass die allseits beliebten Betriebsweihnachtsfeiern wieder anstehen. Doch bevor es so richtig losgeht, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten, um sicherzustellen, dass die Party in bester Erinnerung bleibt.

Gemeinsam feiern für mehr Teamgeist

Die alljährliche Weihnachtsfeier ist nicht nur eine Gelegenheit, das Jahr gebührend ausklingen zu lassen, sondern auch eine tolle Möglichkeit für den Chef oder die Chefin, seinen/ihren Dank an die Mitarbeitenden auszudrücken. Eine gemütliche und fröhliche Feier stärkt den Teamgeist, fördert das „Wir-Gefühl“ und motiviert die Belegschaft über das Event hinaus.

Feelgood-Management im Fokus

Weihnachtsfeiern und Betriebsfeste sind Teil des sogenannten Feelgood-Managements und tragen dazu bei, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu steigern. Abseits des Alltags können Mitarbeitende und Führungskräfte in entspannter Atmosphäre neue Kontakte knüpfen. Doch Vorsicht ist geboten, denn zu viel Alkohol kann schnell für unangenehme Situationen sorgen. Flirts und Annäherungsversuche sollten besser vermieden werden, um peinliche Büroszenen zu verhindern.

Der Grat zwischen Duzen und Siezen

Ein lockeres „Du“ von den Vorgesetzten kann auf der Feier für gute Stimmung sorgen, aber Vorsicht: Das „Du“ könnte am nächsten Tag schon wieder passé sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich im Unklaren lieber zurückhalten und abwarten, wie sich die Duz-Regelung entwickelt.

Weniger ist mehr

Wichtig für alle Teilnehmenden: Weniger ist mehr! Gute Manieren sind Trumpf, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Fehlverhalten, sei es durch Beleidigungen oder unangemessene Annäherungsversuche, kann auch außerhalb der Arbeitszeit Konsequenzen haben, bis hin zur fristlosen Kündigung.

Wann ist Schluss mit Feiern?

Erfahrene Führungskräfte erkennen den richtigen Zeitpunkt zum Abschied und signalisieren so eine gewisse Aufbruchstimmung. Doch Achtung: Mit dem offiziellen Ende der Feier entfällt der Versicherungsschutz. Der harte Kern, der die Party fortsetzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sich dann nicht mehr um einen Arbeitsunfall handelt.

Teilnahme lohnt sich auch für Feiermuffel

Feiermuffel sollten sich überlegen, ob sie wirklich fernbleiben wollen, denn das könnte den Eindruck erwecken, dass kein Interesse am Miteinander besteht. Die Teilnahme an betrieblichen Events ist für Belegschaft und Führungskräfte eine Möglichkeit, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.

Steuerliche Stolpersteine

Bei der Planung der Weihnachtsfeier sollten Unternehmen auch die steuerlichen Aspekte im Blick haben. Die Ausgaben pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter dürfen 110 Euro brutto nicht überschreiten, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch die Umsatzsteuer und die Einbeziehung von Kundinnen und Kunden können die Planung komplizieren.

Der perfekte Veranstaltungsort

Die Wahl des Veranstaltungsortes kann zum Knackpunkt werden, denn viele Gastronominnen und Gastronomen haben mit Personalmangel zu kämpfen. Und auch die Erinnerung an Stornowellen im letzten Jahr könnte einige Wirtinnen und Wirte zögern lassen. Die steigenden Infektionszahlen machen die Planung nicht einfacher. In diesem Fall könnte der gute alte Glühwein am Schreibtisch eine Alternative sein.

Mit diesen Tipps steht einer gelungenen Weihnachtsfeier nichts mehr im Weg!

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