FAQ zum Arbeitsrecht: Fünf Mythen zur Krankschreibung
Wie lange darf ich krankgeschrieben sein, bevor mir eine Kündigung ins Postfach flattert?
Ziemlich lange. Für eine Kündigung im Krankheitsfall braucht es zuallererst erhebliche Fehlzeiten und eine sogenannte negative Gesundheitsprognose – also die Aussicht, dass künftig noch mehr Fehlzeiten aufgrund ebendieser Erkrankung anfallen. Und das muss der Arbeitgeber erst einmal belegen können. Denn wenn beispielsweise Krankheiten durch Arbeitsunfälle, Operationen oder einmalige Schicksalsschläge verursacht wurden, sind sie vermutlich nach der Behandlung dauerhaft ausgeheilt. So entfällt selbst bei langen Fehlzeiten die negative Zukunftsprognose. Trotzdem sollten Arbeitnehmer*innen vorab alles anwaltlich prüfen lassen.
Ihr habt offene Fragen zum Urlaubsanspruch oder ob man auch per WhatsApp kündigen darf? Nehmen wir gerne mit. Mail to: katz.juli@guj.de