Work & Winning FAQ zum Arbeitsrecht: Fünf Mythen zur Krankschreibung

FAQ zum Arbeitsrecht: Fünf Mythen zur Krankschreibung

Wann muss ich mich überhaupt krankmelden?

Unverzüglich. Das heißt laut Gesetz, spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht es erst ab dem dritten Krankheitstag, kann aber auch früher gefordert werden. So was wie eine „Gesundschreibung“ kennt das deutsche Recht nicht. Wer sich gesund fühlt, ist eigentlich verpflichtet, wieder zu arbeiten. Das kommt in der Praxis allerdings selten vor.

Kann ich auch zweiwöchigen Urlaub auf Sardinien verbringen, wenn ich der Meinung bin, dass ich dadurch genese?

Das hängt vom Krankheitsfall ab. Möglich ist das beispielsweise, wenn man an einer psychischen Erkrankung wegen Mobbing leidet. Damit darf man sowohl ins Kino als auch nach Sardinien. Allerdings sollte das vorab mit dem Arzt und der Krankenkasse geklärt werden, damit im Ernstfall keine Probleme entstehen. Denn im schlimmsten Fall muss der Arbeitnehmer beweisen, dass seine Handlungen während der Erkrankung gesundheitsförderlich sind. Das ist mit Expert*innenrat im Rücken immer leichter.

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